UrhWissG und Datenschutz Der Einschreibeschlüssel in Moodle - das Zugangspasswort für Ihre Kurse
Dozent:innen vergeben für ihre Moodle-Kurse Einschreibeschlüssel, den die Kursteilnehmer:innen dann – nach dem Anmeldevorgang beim E-Learning-System mit Uni-ID bzw. Projektnummer –einmalig eintragen müssen, bevor sie Zugriff auf die Lerninhalte des Kurses haben. Warum dieser Einschreibeschlüssel notwendig ist und der:die Dozent:in, selbst wenn der Kurs für alle berechtigten Moodle-Nutzer:innen zugänglich sein sollte, nicht darauf verzichten kann, wird im Folgenden kurz beschrieben.
Es gibt dafür zwei Gründe: Das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) und der Datenschutz.
- Als Dozent:in dürfen Sie nach dem im UrhWissG neu gefassten §§ 60a ff UrhG Lernmaterialien Ihren Kursteilnehmer:innen zur Verfügung stellen, sofern Sie einen Einschreibeschlüssel verwenden. (Andernfalls wäre der Kreis der Teilnehmer:innen nicht mehr auf die Kursteilnehmer:innen begrenzt.) Mehr Informationen zum UrhWissG erhalten Sie auch über den nebenstehenden Link.
- Eingeschriebene Kursteilnehmer:innen können sich eine Liste aller Kursteilnehmer:innen anzeigen lassen. Ohne Zugangsschlüssel könnten die Datenschutzrechtlich zu schützenden Felder Name und Vorname aller Kursteilnehmer:innen von beliebigen Personen ausgelesen werden, was nicht erlaubt ist.
Welche Konsequenzen hat das nun für Sie als Dozent:in bei der Einrichtung des Einschreibeschlüssels?
- Es muss ein Einschreibeschlüssel vergeben werden.
- Der Einschreibeschlüssel darf nicht so trivial sein, dass er aus dem Kursnamen auslesbar/zu erraten ist.
- Einschreibeschlüssel für Kurse, die wiederholt in aufeinanderfolgenden Semestern angeboten werden, müssen sich voneinander unterscheiden.
- Der Einschreibeschlüssel darf nicht im öffentlichen Internet publiziert werden.
- Gut beraten sind Sie, wenn Sie sich bei dem Einschreibeschlüssel an der Passwort-Policy des URZ orientieren, die Sie unter nebenstehendem Link nachlesen können.