Information Telefon- und Abrechnungsbeauftragte
Telefonbeauftragte stellen das zentrale Bindeglied zwischen der universitären oder universitätsnahen Einrichtung und uns dar. Die Telefonabrechnung wird durch die Abrechnungsbeauftragten der Einrichtung verwaltet.
Aufgaben
Telefonbeauftragte sind erste Ansprechpartner der Institute in Telekommunikationsfragen. Sämtliche kostenrelevanten Bestellungen und Änderungen von Telekommunikationsgeräten oder -Diensten werden vom Telefonbeauftragten in Auftrag gegeben. Daneben übernehmen sie die Verwaltung der Telefondaten (Namen, Kostenstellen, etc.). Die Aufgaben der Telefon- und Abrechnungsbeauftragten können auch von einer Person wahrgenommen werden. Auskunft über die Zuständigkeiten auf Institutsebene gibt Ihnen Ihr:e Telefonbeauftragte:r.
Benennung durch die Einrichtungsleitung
Telefonbeauftragte und Abrechnungsbeauftragte werden durch die Einrichtungsleitung benannt. Zur Neubenennung oder Änderung von Telefon- und Abrechnungsbeauftragten füllen Sie bitte das Formular zur Benennung der Telefon- und Abrechnungsbeauftragten (abrufbar via Telefonportal, Login erforderlich) aus. Bitte lassen Sie es von der Einrichtungsleitung unterschreiben und senden es als Scan oder Fax an das Rechenzentrum.